Massnahmen (Minderung und Anpassung)

Kapitel 3 / Dieses Kapitel erläutert zentrale Grundsätze für einen wirksamen und gerechten Umgang mit dem Klimawandel und zeigt Ansatzpunkte für Minderungs- und Anpassungsmassnahmen in der Schweiz auf.

3.1 Allgemeine Grundsätze

Die durch den Klimawandel verursachten wirtschaftlichen Verluste werden bis 2100 auf 10–23 % des globalen BIP eingeschätzt. Eine deutliche und rasche Verlagerung der Investitionen hin zu kohlenstoffarmen und klimaresilienten Technologien und Infrastrukturen wird als zentral zur Verringerung dieser Risiken angesehen. Zudem können politische Massnahmen die Resilienz der Gesellschaft stärken und deren Vulnerabilität gegenüber Klimarisiken verringern. Klare Ziele, sektorübergreifende Koordination und integrative Gouvernanz-Prozesse fördern wirksame Klimaschutzmassnahmen. Auch eine ebenenübergreifende Zusammenarbeit inklusive Koordination auf der internationalen Ebene sind wichtig, um Gerechtigkeitsfragen zu klären. Erfolgreich implementierte Klimaschutzmassnahmen können ausserdem synergetisch zur Erreichung anderer Ziele beitragen, beispielsweise zu Nachhaltigkeitszielen (SDGs).

3.1.1 Investitionen und staatliches Handeln

Eine deutliche und rasche Verlagerung der Investitionen hin zu Technologien und Infrastrukturen, die sowohl kohlenstoffarm als auch klimaresistent sind, würde die Verluste und Schäden für Menschen und Ökosysteme verringern.1 (Ch. C.2, Ch. C.6) Die Verluste aufgrund von Temperatureinflüssen werden laut IPCC-Bericht mit 10–23 % des globalen BIP bis 2100 höher eingeschätzt als bisher.108 (Fig. TS.AII.2) Eine breite Akzeptanz für Innovationen zu erreichen, braucht jedoch Zeit. Dies kann zu Verzögerungen bei Minderungs- sowie Anpassungsmassnahmen führen, welche wiederum erhebliche finanzielle Verluste zur Folge haben. Zudem werden langlebige Infrastrukturen zunehmend anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels, was weiter zur Schadenssumme beiträgt.

In den letzten zehn Jahren sind viele Möglichkeiten für eine rasche Dekarbonisierung entstanden und kostengünstig geworden, z. B. in den Bereichen erneuerbare Energien und Elektrifizierung von Heizung und Verkehr. Dies ist grösstenteils das Ergebnis der Klima- und Energiepolitik, beispielsweise von direkter Technologieförderung, Regulierungsstandards und der Bepreisung von Kohlenstoff.91 Sektorale Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels, insbesondere in den Sektoren Verkehr, Wohnen und Landwirtschaft, haben einen erheblichen (auch finanziellen) Zusatznutzen, vor allem im Hinblick auf die menschliche Gesundheit (z. B. geringere Luftverschmutzung, aktiverer Lebensstil).1 (Ch. C.2)

Die Koordination staatlichen Handelns auf mehreren Ebenen von lokal bis global und der Einbezug von Zivilgesellschaft und Privatsektor spielen eine entscheidende Rolle für die Ermöglichung und Beschleunigung von Klimaschutzmassnahmen.204, 205 Gemeinsame Netzwerke, Workshops und Partnerschaften zwischen öffentlichen Institutionen auf mehreren Ebenen, der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, sind mögliche Formen von integrativen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Die Einbindung diverser Interessen und lokalen Wissens fördert insbesondere die Akzeptanz und Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen.1 (Ch. C.6.5)

Der Einsatz klimapolitischer Massnahmen hat sich vergrössert und bereits einen messbaren Unterschied bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie bei der Förderung der notwendigen systemischen Veränderungen bewirkt. Beispielsweise haben politische Massnahmen in einigen Ländern den Ausbau erneuerbarer Energien verstärkt, die Energieeffizienz verbessert, die Entwaldung verringert und die Einführung neuer Technologien beschleunigt.1 (Ch. A.4.1)

3.1.2 Gouvernanz und Strategien

Ein Mix aus verschiedenen politischen Instrumenten, die sich gegenseitig unterstützen, hat sich als wirksamer erwiesen als einzelne Instrumente, um schnell die Emissionen zu senken.91 Ein Beispiel für einen solchen Mix ist die Kombination von Vorschriften wie Emissionsstandards, technologischer Unterstützung wie Subventionen und marktbasierten Massnahmen wie CO2-Steuern.91 Wie genau die Instrumente kombiniert werden, hängt von sektorspezifischen Faktoren, der Regierungsfähigkeit und der Unterstützung durch die Bevölkerung ab.206 Die Regierungsfähigkeit beschreibt nicht nur die formale Autorität einer Entscheidungsperson. Sie hängt auch von deren politischer Legitimität, der Stärke der Institutionen, den verfügbaren Durchsetzungsmechanismen und der Fähigkeit ab, Ressourcen zu mobilisieren.

Politische Massnahmen können die Resilienz der Gesellschaft stärken und die Vulnerabilität gegenüber Klimarisiken verringern. Dazu gehören zum Beispiel Massnahmen, die Innovationshemmnisse beseitigen und die Anpassungsfähigkeit verbessern, eine klimaresistente Infrastrukturplanung fördern und finanzielle und technische Unterstützung für konkrete Massnahmen bereitstellen.207 Auch diese Massnahmen hängen von einer ausreichenden Regierungsfähigkeit ab, einschliesslich der Zusammenarbeit auf zahlreichen Ebenen der Gesellschaft.208

Klare Ziele, sektorübergreifende Koordination und integrative Gouvernanz-Prozesse erleichtern wirksame Klimaschutzmassnahmen. Es hat sich gezeigt, dass Länder mit einem eigenen Klimaministerium ihre Klimapolitik effektiver umsetzen als diejenigen ohne.209 Ausserdem ist die Klimafinanzierung wirksamer in Ländern mit einer staatlich unterstützten Investitionsbank, die sich auf kohlenstoffarme Investitionen spezialisiert hat.210

Anzahl der Anpassungsmassnahmen pro Risiko und Akteur

Abbildung 12: Anzahl der Anpassungsmassnahmen pro umsetzenden Akteur. Die Grafik zeigt, wie viele in der Schweiz umgesetzte der geplante Anpassungsmassnahmen mit jedem Akteur in Verbindung stehen. Die Akteure entsprechen den Organisationen oder Instanzen, die die Massnahmen planen oder umsetzen (Risikokategorien nach Köllner et al.117 Daten basierend auf einer Datenbank des NCCS-Impacts Projekts «Kosten der Auswirkungen des Klimawandels in der Schweiz»).

3.1.3 Internationale Zusammenarbeit

Die internationale Zusammenarbeit hat zu verstärkten und beschleunigten Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels geführt.211 Auf globaler Ebene hat das Übereinkommen von Paris die weit verbreitete Festlegung nationaler Netto-Null-CO2-Ziele für die Mitte des Jahrhunderts gefördert. Ausserdem wurde 2024 an der COP29 in Baku entschieden, bis 2035 die Finanzmittel für Entwicklungsländer zu verdreifachen von bisher jährlich 100 Milliarden US-Dollar auf jährlich 300 Milliarden US-Dollar.212 Andere Formen der internationalen Zusammenarbeit, darunter transnationale Städtenetzwerke, regionale Partnerschaften, sektorale Vereinbarungen und Initiativen des Privatsektors, haben zugenommen, ihre Wirksamkeit ist jedoch umstritten.213

Das Übereinkommen von Paris zielt darauf ab, den weltweiten Klimaschutz durch internationale Zusammenarbeit zu stärken. Es sieht dafür verschiedene Instrumente vor – unter anderem Finanzhilfen für ärmere Länder, den Transfer von klimafreundlichen Technologien sowie den Aufbau von Fachwissen und institutionellen Kapazitäten.4 (Ch. 14) Zusätzlich erlaubt das Übereinkommen den Einsatz internationaler Marktmechanismen, wie etwa den Emissionshandel, um die Reduktion von Treibhausgasen effizienter zu gestalten.4 (Ch. 14) Viele wohlhabende Staaten – darunter Deutschland, Kanada und Japan – haben in diesen Bereichen bereits Massnahmen ergriffen, allerdings nicht in dem Umfang, der notwendig wäre, um die im Übereinkommen von Paris vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung zu erreichen.214 Die Schweiz ist einer der wenigen Staaten, die einen Teil ihrer Emissionsziele durch Klimaschutzprojekte im Ausland zu erreichen plant und sich dafür Emissionsgutschriften anrechnen lassen will. Andere Akteure, wie die Europäische Union oder das Vereinigte Königreich, haben hingegen entschieden, ihre Ziele hauptsächlich mit inländischen Massnahmen erreichen zu wollen.O, 215

Obschon die internationale Klimafinanzierung ein wichtiger Bestandteil der internationalen Klimapolitik der Schweiz ist,216 wird öffentlich diskutiert, ob die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem globalen Süden vollständig erfüllt werden. Die Schweiz sowie andere wohl-habende Staaten werden dabei aufgefordert, ihre Rolle in der internationalen Klimafinanzierung weiter zu stärken und die zugesagten Mittel tatsächlich bereitzustellen.1 (A.4.5)

3.1.4 Verhaltensänderung

Kollektive Verhaltensänderungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bedingen sowohl die Bereitschaft und Motivation als auch die Fähigkeit der Bevölkerung zu ebendiesen Änderungen. Sie ergänzen klimapolitische Massnahmen auf der Angebots- und Nachfrageseite.217 Beispiele für angebotsseitige Massnahmen wären die Förderung von erneuerbaren Energien oder die Regulierung von Emissionen in der Industrie. Nachfrageseitige Massnahmenbeispiele sind die CO2-Bepreisung und Subventionen bei Gebäudesanierungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen. Gleichzeitig haben kollektive Verhaltensänderungen häufig positive Effekte auf das kollektive Wohlbefinden (Co-Benefits), zum Beispiel durch unmittelbare Gesundheitsverbesserungen bei aktiver Mobilität oder einem vielfältigeren Speiseplan mit einem grösseren Anteil pflanzlicher Produkte.217

Verhaltenssteuerungen zeigen auch in der Schweiz Wirksamkeit, insbesondere grüne «Defaults» beim Bezug von Dienstleistungen oder Energie, d. h. Grundeinstellungen bei Wahlmöglichkeiten (Strom aus Erneuerbaren ist die Standardwahl; wer das nicht will, muss sich aktiv dagegen entscheiden). Eine weitere Option sind «Opt-out-Regelungen», d. h. die Möglichkeit des freiwilligen Verzichts auf gesetzliche Rechte zugunsten der Ökologie. Ein Beispiel dafür ist der freiwillige Verzicht auf einen Anwohnerparkausweis im Tausch gegen Carsharing- oder ÖV-Verbilligungen.218, 219

Verhaltensbasierte Erkenntnisse können auch jenseits von Konsumentenentscheidungen und durch systemisches Denken massgeblich zu Minderungs- und Anpassungsoptionen beitragen.220 Hierzu zählen klimafreundliche Regulierungen von Investitionstätigkeiten (z. B. Säule 3 nach Nachhaltigkeitskriterien) oder die bessere Einbindung der Verhaltenswissenschaften im Design von (Energie-)Märkten, damit sich dieses nicht strikt auf einen (nur theoretisch) stets eigennützigen und zweckorientierten Homo oeconomicus bezieht.

3.1.5 Synergien und Zielkonflikte mit nachhaltiger Entwicklung

Kurzfristig bestehen deutlich mehr Synergien als Konflikte zwischen Klimaschutzmassnahmen und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung (SDGs).221 Viele klimapolitische Initiativen tragen dazu bei, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, während umgekehrt auch viele Nachhaltigkeitsmassnahmen den Klimaschutz unterstützen.222, 223 Diese gegenseitigen Vorteile (Co-Benefits) entstehen insbesondere durch die sinkenden Kosten erneuerbarer Energien und anderer kohlenstoffarmer Technologien, die deren breite Anwendung erleichtern.

Beispiele für solche Synergien sind die Bekämpfung von Armut (SDG 1) durch den Zugang zu dezentraler, erneuerbarer Energie, die Beendigung des Hungers (SDG 2) durch höhere landwirtschaftliche Produktivität und verbesserte Verarbeitung und Kühlung von Lebensmitteln, oder die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden (SDG 3) durch aktive Mobilität und eine nachhaltige Ernährung. Auch nachhaltige Städte und Siedlungen (SDG 11) profitieren durch bessere Luftqualität und weniger Lärm, ebenso wie der Schutz von Landökosystemen (SDG 15) durch einen geringeren Brennholzverbrauch.221, 224 Gleichzeitig können jedoch in bestimmten Bereichen, etwa bei der Beendigung des Hungers (SDG 2) oder der Förderung von Wirtschaftswachstum (SDG 8), Zielkonflikte entstehen, wenn Klimaschutzmassnahmen kurzfristig mit anderen Entwicklungszielen konkurrieren.

3.1.6 Gerechtigkeit

Die Verursachung und die Folgen des Klimawandels sind ungleich verteilt und führen zu mehrfachen Formen von Ungerechtigkeit.225, 226, 227, 228 Diese zeigen sich zeitlich, da künftige Generationen deutlich stärkeren Risiken und Schäden ausgesetzt sein werden als die heutige Bevölkerung.1 Sie zeigen sich auch wirtschaftlich, weil wohlhabendere Menschen und Länder zwar mehr Emissionen verursachen, die sozial und wirtschaftlich schwächeren Gruppen jedoch stärker unter den Folgen leiden – sowohl in der Schweiz als auch auf globaler Ebene.229 Schliesslich bestehen geografische Ungleichheiten: Die Folgen des Klimawandels treffen insbesondere vulnerable Länder des globalen Südens deutlich härter als den globalen Norden,230 obwohl diese Länder historisch weniger zum Klimawandel beigetragen haben und auch in näherer Zukunft grösstenteils geringere Emissionen verursachen werden.231

Die Bewältigung des Klimawandels bringt «gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten» zum Tragen von Klimamassnahmenlasten mit sich. Unterschiedliche Gerechtigkeitstheorien kommen alle zum Schluss, dass reiche Länder und vermögende Individuen eine besonders grosse Verantwortung zur Emissionsreduktion tragen.232 In der politischen Debatte stehen oft die nationalen Emissionsreduktionen im Vordergrund, aus Gerechtigkeitsperspektive können jedoch auch andere Prioritäten im Vordergrund stehen,227, 228, 233 wie die Ermöglichung einer emissionsfreien Entwicklung armer Länder,234 die Unterstützung möglichst selbstständiger Anpassungsmassnahmen235, 236 oder die angemessene Entschädigung für Klimaschäden und -verluste.237

Dabei werden diese Forderungen entweder mit Blick auf den Beitrag zum Klimawandel, den damit einhergehenden Nutzen oder die Leistungsfähigkeit gerechtfertigt.233, 238 Mit Blick auf die Leistungsfähigkeit trägt die Schweiz als reiches Land eine besonders grosse Verantwortung.

Der Klimawandel betrifft verschiedene Generationen unterschiedlich


Abbildung 13: Verschiedene Generationen werden den Folgen des Klimawandels unterschiedlich stark ausgesetzt sein.4

3.1.7 Migration

Die meisten direkt durch den Klimawandel verursachten Vertreibungen finden zurzeit über kurze Distanzen statt. Zudem kehrt ein Grossteil der Opfer nach einer gewissen Zeit in deren Heimat zurück.4, 108 Ein Zustrom von «Klimaflüchtlingen» in die Schweiz ist unwahrscheinlich. Vertriebene Personen verfügen häufig nur über begrenzte finanzielle Mittel und Ressourcen, was eine Flucht in weiter entfernte Länder erschwert. Indirekte Auswirkugen des Klimawandels auf die Weltwirtschaft und allenfalls auf bestimmte Konflikte könnten jedoch den Migrationsdruck erhöhen.4, 108

Nichtsdestotrotz kann die Mobilität der Bevölkerung eine Anpassung an den Klimawandel darstellen.239 Menschen sind umso verwundbarer, je mehr sie durch politische Barrieren oder Ressourcenmangel an der Migration gehindert werden. Die Einführung eines koordinierten internationalen Migrationsmanagements kann daher dazu beitragen, die Folgen des Klimawandels abzumildern.240 (Ch. TS.D.8.6)

3.1.8 Kommunikation

Die klare Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer (73 %) anerkennt den vom Menschen verursachten Klimawandel als Tatsache,241 ist besorgt und bereit, einen Beitrag zu leisten, um den Klimawandel zu bekämpfen.242 Allerdings besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Einstellungen und den Verhaltensweisen der Schweizerinnen und Schweizer.241 Kommunikation kann dabei helfen, diese Kluft zu verkleinern.

Für eine effektive Kommunikation spielen Absender, Kanäle und Botschaften eine wichtige Rolle:

  • Klimawissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Wetterberichte im Fernsehen, Familie und Freunde sowie Umweltorganisationen gehören zu den Quellen, denen bei Informationen zum Klimawandel in ähnlichen Ländern am meisten vertraut wird (wie beispielsweise in Spanien, in den Niederlanden, Grossbritannien oder Deutschland).243
  • Um das öffentliche Verständnis des Klimawandels zu verbessern, hilft der Einsatz von einfachen und klaren Botschaften mit vielen Wiederholungen und vertrauenswürdigen Kommunikatorinnen und Kommunikatioren.244
  • Abstrakte Botschaften und globale Beschreibungen zum Klimawandel sollten mit nationalen, regionalen und lokalen Kontexten verbunden werden.245 Dabei können u. a. Erzählungen und Geschichten,246 Metaphern bzw. bildliche Vergleiche247 und aussagekräftige Visualisierungen248, 249 wirkungsvoll sein.
  • Um effektiv mit verschiedenen Publikumsgruppen zu kommunizieren, sollte Kommunikation zudem an die klimabezogenen Einstellungen dieser Gruppen angepasst werden. Vorschläge zur Differenzierung von Publikumsgruppen liegen für zahlreiche Länder vor und beschreiben meist ein Spektrum von den «Alarmierten» und «Überzeugten» bis zu den «Zweifelnden» und «Ablehnenden».250, 251, 252

3.2 Minderungs- und Anpassungsoptionen

Zwischen den Emissionsreduktionen, die sich aus der Umsetzung der von den einzelnen Staaten verabschiedeten NDCs bis 2035 ergeben, und den Emissionsreduktionen, die gemäss Modellrechnungen notwendig wären, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur unter +1,5 °C zu halten, besteht eine substanzielle Lücke. Zudem besteht häufig eine Diskrepanz zwischen den in den NDCs festgelegten Zielen und den tatsächlich umgesetzten Massnahmen. Um tiefgreifende und anhaltende Emissionsreduktionen zu erreichen, ist ein schneller und umfassender Wandel in allen Sektoren und Systemen notwendig. Dies erfordert den erheblichen Ausbau eines breiten Spektrums an Minderungs- und Anpassungsoptionen. Die Kombination aus der Skalierung technologischer Lösungen und verhaltensbasierten Massnahmen kann in allen Sektoren zur Emissionsreduktion beitragen. Die Wirksamkeit von Anpassungsoptionen wird jedoch mit zunehmender Erwärmung an ihre Grenzen stossen.

3.2.1 Global

Minderung

Schneller und umfassender Wandel in allen Sektoren und Systemen ist notwendig, um tiefgreifende und anhaltende Emissionsreduktionen zu erreichen. Dies erfordert den erheblichen Ausbau eines breiten Spektrums an Minderungsoptionen. Machbare, wirksame und kostengünstige Optionen zur Minderung des Klimawandels sind bereits verfügbar, mit regionalen und sektoralen Unterschieden. Beispiele sind die Elektrifizierung von Heizung und Verkehr sowie der Einsatz von Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Wind und Sonne.1 Diese Optionen werden teilweise umgesetzt, wobei vor allem sozio-kulturelle Hürden und wirtschaftlicher Widerstand bestehen.1, 253

Es besteht eine substanzielle Lücke zwischen den Emissionsreduktionen, die sich aus der Umsetzung der von den einzelnen Staaten angekündigten NDCs bis 2035 ergeben und den Emissionsreduktionen, die gemäss Modellrechnungen notwendig wären, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur unterhalb von +1,5 °C zu halten.133 Bei einer gleichmässigen Reduktion der globalen CO2-Emissionen ab 2020 müssten Netto-Null-CO2-Emissionen dazu im Jahr 2041 bzw. 2036 (je nach betrachteter Wahrscheinlichkeit) erreicht werden. Davon sind die der-zeitigen Reduktionspfade weit entfernt.1 (Tab. SPM.2)

Dazu kommt die Lücke zwischen den NDCs und den tatsächlichen Massnahmen. Das bedeutet, dass die aktuellen politischen Beschlüsse der Staaten zu höheren Emissionen führen, als von den Staaten auf dem Papier angestrebt und versprochen sind.83

Die Kombination von effizienz- und suffizienzbasierten Massnahmen stellt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele dar.254, 255 Ohne ausreichende Massnahmen zur Förderung von Verhaltensänderungen und zur Anpassung der Nachfrage (suffizienzbasierte Ansätze) erhöht sich der Druck auf technologische Veränderungen auf der Angebotsseite, etwa durch Effizienzsteigerungen (effizienzbasierte Ansätze) oder den Einsatz von Ersatztechnologien. Dies ist mit Risiken verbunden, insbesondere wenn technologieorientierte Ansätze auf neue Technologien setzen, deren tatsächliches Minderungspotenzial noch unsicher ist.

Anpassung

Es gibt bereits machbare, effektive und kostengünstige Anpassungsoptionen, die jedoch je nach System und Region unterschiedlich sind. Zu den dazugehörigen Strategien zählen beispielsweise die Änderung der Infrastrukturplanung, die Ermöglichung des Zugangs zu Innovationen für ärmere Länder (Technologietransfer), die Förderung soziokultureller und verhaltensbezogener Veränderungen, die Umsetzung des Sozialschutzes, die Verbesserung von Klimadiensten sowie der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen.4 (Ch. 4) Darüber hinaus sind Strategien zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Infrastruktur und zur Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Stromversorgung und zur Sicherstellung einer effizienten Wassernutzung von entscheidender Bedeutung.

Infobox 6: Kooperationsmechanismen und Emissionshandelssysteme

Mit Artikel 6 des Übereinkommens von Paris wurde ein Mechanismus eingeführt, der es den Unterzeichnerstaaten erlaubt, freiwillig miteinander zu kooperieren, um ihre national festgelegten Emissionsreduktionsziele (NDCs) zu erreichen (Art. 6.2). Dies kann teilweise durch Projekte zur Emissionsminderung im Ausland erfolgen (siehe Infobox 2). Der Mechanismus wird von einem UN-Gremium überwacht, um potenzielle Missbräuche wie «Doppelzählung» (Emissionsminderung wird in beiden Staaten angerechnet) zu vermeiden. Durch erhöhte Transparenz, regelmässige Berichterstattung und strenge Qualitätsanforderungen muss bei Projekten zudem «Zusätzlichkeit» (Emissionsminderung hätte ohne Erlöse aus dem Verkauf von Klimagutschriften nicht stattgefunden) nachgewiesen werden können. Die Schweiz plant für die Erreichung ihrer NDCs von diesem Mechanismus Gebrauch zu machen (siehe auch Kapitel 3.2.2 A).

Nebst dem internationalen Mechanismus gibt es regionale oder nationale Emissionshandelssysteme. In der EU heisst dieses System «EU-ETS». Es soll dazu beitragen, dass die Emissionsreduktionsziele der EU erreicht werden können. Das EU-ETS funktioniert nach dem «Cap-and-Trade»-Prinzip, bei welchem die EU jeweils die Obergrenze der Gesamtemissionen festlegt und diese in handelbare Zertifikate aufteilt. Diese Obergrenze wird kontinuierlich gesenkt. Unternehmen erhalten oder kaufen Zertifikate (EU Allowances, EUAs), die zum Ausstoss einer bestimmten Menge an Emissionen berechtigen. Nicht benötigte Zertifikate können gehandelt werden. Ab 2026 führt die EU zusätzlich einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (engl. «Carbon Border Adjustment Mechanism», CBAM) ein. Drittstaaten, welche emissionsintensive WarenP in die EU importieren, müssen künftig CBAM-Zertifikate erwerben, um die Differenz zwischen den im Produktionsland herrschenden Kosten für Emissionen und dem Preis der Zertifikate in der EU auszugleichen. Dieser Mechanismus wird schrittweise in das EU-ETS integriert.

Die Schweiz hatte bis 2020 ein eigenes Emissionshandelssystem, das CH-EHS, welches nun mit dem EU-ETS verknüpft ist. Waren mit Schweizer Ursprung sind aufgrund der verknüpften ETS-Systeme von der CBAM-Regulierung ausgenommen. Die Schweiz will ihr im Gleichschritt mit der EU anpassen, damit die Systeme weiterhin verknüpft bleiben können. Die Gesetzesvorlage eines CO2-Grenzausgleichs auf Importe von Zementwaren (CO2-GAZG) befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Das CO2-Gesetz ab 2030 soll ausserdem ein zusätzliches EHS in der Schweiz für den Gebäude- und Verkehrssektor vorsehen (siehe Infobox 2). Auch das Vereinigte Königreich, Kalifornien und Québec (Western Climate Initiative, WCI), einige nordöstliche Bundesstaaten der USA, Kanada, Neuseeland, China, Japan und Südkorea haben regionale oder lokale Emissionshandelssysteme aufgebaut oder sind daran, diese zu entwickeln.

Zuletzt gibt es auch noch freiwillige Kohlenstoffmärkte wie beispielsweise Verra (Verified Carbon Standard, VCS), Gold Standard, American Carbon Registry (ACR), Climate Action Reserve (CAR) oder Plan Vivo. Diese können von Privatunternehmen freiwillig genutzt werden, um ihre Emissionen zu kompensieren oder Klimaziele zu erreichen. Sektorspezifisch gibt es für die Luftfahrt einen Branchenmechanismus, CORSIA. Ein ähnlicher Mechanismus für die Schifffahrt (IMO) befindet sich aktuell im Aufbau.

Die Wirksamkeit von Anpassungsoptionen, insbesondere von ökosystem- und wasserbezogenen Optionen, wird mit zunehmender globaler Erwärmung abnehmen.4 (Ch. B.4.1) Mit fortschreitender globaler Erwärmung wird es immer schwieriger und teurer, Verluste und Schäden zu vermeiden, insbesondere für besonders gefährdete Ökosysteme und Bevölkerungsgruppen. Bei einer globalen Erwärmung von mehr als 1,5 °C wird die Anpassung schwieriger und zum Teil nicht mehr bewältigbar, insbesondere für Regionen, die von Gletschern und Schneeschmelze abhängig sind, und für kleine Inseln mit begrenzten Süsswasserressourcen. Bei einer Erwärmung von mehr als 2 °C werden viele Anpassungsoptionen nicht mehr wirksam oder schlicht nicht mehr möglich sein.4 (Ch. B.4.2)

Die Umsetzung integrierter, sektorübergreifender Massnahmen zur Anpassung, die nicht nur Klimarisiken, sondern auch soziale Ungleichheiten berücksichtigen, erhöht die Durchführbarkeit und Wirksamkeit der Anpassung. Eine langfristige Planung ist entscheidend für die Verbesserung der Anpassungseffektivität.1 (Ch. B.4.1)

3.2.2 Schweiz

A) Schweiz allgemein

Minderung

Die Emissionsreduktionsziele im CO2-Gesetz und das Netto-Null-Ziel 2050 bzw. die Zwischenziele zur Emissionsreduktion im Schweizer Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sehen bis 2030 eine Reduktion um mindestens 50 %, im Durchschnitt der Jahre 2031–2040 um mindestens 64 %, bis 2040 um mindestens 75 % und im Durchschnitt 2041–2050 um mindestens 89 % gegenüber 1990 vor.97, 256

Die gesetzlich verankerten Ziele der Schweiz bewegen sich in einem Rahmen, der vereinbar ist mit den Zielen des Übereinkommens von Paris. Die bis jetzt beschlossenen Massnahmen sind jedoch wahrscheinlich unzureichend, um diese Ziele zu erreichen.408 Darüber hinaus fehlt es sowohl an Zielen als auch an Massnahmen, um die importbasierten Emissionen sowie Emissionen, die im Zusammenhang mit den Schweizer Finanzflüssen stehen, zu senken. Ein Teil der geplanten Zielerreichung beruht ausserdem auf dem Zukauf ausländischer Emissionsgutschriften. Dieser Ansatz ist zwar kurzfristig der kostengünstigere Weg, um die Klimaziele zu erreichen, als nur Massnahmen im Inland umzusetzen.258 Mittel- bis längerfristig und im Hinblick auf das Netto-Null-Ziel hat der Kauf von internationalen Reduktionsbescheinigungen jedoch einen begrenzten Nutzen. Denn die Emissionen, die im Inland im Vergleich zu den Reduktionszielen zu viel ausgestossen werden und durch den Kauf von Ausland-Bescheinigungen „ausgeglichen“ werden, bleiben bestehen. Um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, müssten diese verbleibenden Emissionen im Inland dann sehr rasch reduziert werden.86 Zudem wird der Effekt der Emissionszertifikate auf tatsächliche Emissionsreduktionen in Frage gestellt.259 Inwieweit der Zielpfad der Schweiz dem Prinzip der «gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung» entspricht»,257 das die unterschiedlichen Voraussetzungen (z. B. Finanzkraft oder historische Verantwortung) der einzelnen Staaten berücksichtigt, hängt von zugrunde gelegten Gerechtigkeits- und Verteilungskriterien ab und ist Gegenstand wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Diskussionen.

Rund ein Viertel der jährlichen Emissionen der Schweiz, ca. 12–14 Millionen Tonnen CO2, lassen sich nicht vollständig vermeiden.93 Sie fallen in der Zementherstellung, Abfallverwertung, Landwirtschaft und Luftfahrt an. Um sie zu reduzieren oder auszugleichen, ist die CO2-Entnahme und -Speicherung notwendig. Bis 2050 sollen rund 7 Millionen Tonnen CO2 jährlich an Punktquellen abgeschieden werden. Der Aufbau einer solchen Infrastruktur zur CO2-Abscheidung, sowie dessen Transport und Speicherung wird voraussichtlich Kosten von ca. 16 Milliarden Franken verursachen.260 Die restlichen, schwer vermeidbaren 5–7 Millionen Tonnen CO2 sollen durch Negativemissionstechnologien im Ausland ausgeglichen werden.261

Das Klima- und Innovationsgesetz sieht vor, dass alle Unternehmen bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufweisen müssen.262 Dazu können sie Fahrpläne für ihre Emissionsreduktionen erarbeiten. Diese Pläne sollen frühzeitig Hindernisse für einen Netto-Null-Pfad identifizieren und bilden die Grundlage für koordinierte Massnahmen zur Überwindung dieser Hindernisse. Pflicht sind sie jedoch nur für Firmen, die eine Förderung beantragen.

Wie auf globaler Ebene zeigt sich auch für die Schweiz, dass die Kombination aus effizienz- und suffizienzbasierten Minderungsmassnahmen einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten kann. Die beiden suffizienzbasierten Massnahmen mit dem grössten Potenzial sind eine Veränderung der Ernährungsgewohnheiten und eine Reduzierung des Flugverkehrs.255

Anpassung

Die Koordination des staatlichen Handelns von der lokalen bis zur globalen Ebene unter Einbezug der Zivilgesellschaft und des Privatsektors ist wichtig. Ein Beispiel für eine solche mehrstufige und sektorübergreifende Gouvernanz ist das neu eingesetzte «Netzwerk Anpassung an den Klimawandel».263 Die 2012 veröffentlichte Strategie des Bundesrats zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz integriert Anpassungsziele in sektorale Politiken.264, 265

Der dazugehörige Aktionsplan 2020–2025 enthält 75 Massnahmen – 63 sektorspezifische in Sektoren wie Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Gesundheit und 12 sektorübergreifende zur Verbesserung von Wissen, Koordination und Strategieumsetzung.264 Das föderale System der Schweiz erlaubt einen dezentralen Ansatz, der es den lokalen Behörden ermöglicht, Anpassungsmassnahmen an ihre spezifischen Gegebenheiten anzupassen und gleichzeitig mit den nationalen Zielen in Einklang zu bringen.266, 267 In diesem Zusammenhang wurde Anfang 2025 ausserdem «Adapt+» ins Leben gerufen, ein Förderprogramm des Bundes, das Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel mit bis zu 50 % der Projektkosten unterstützt.268

Der neueste Bericht des Weltklimarates IPCC gibt Hinweise auf Anpassungseinschränkungen und Grenzen des derzeitigen Anpassungsniveaus in der Schweiz.269 Obwohl beispielsweise Bewässerung eine praktikable Anpassungsstrategie für die Landwirtschaft darstellt, wird ihre Wirksamkeit durch die vielfältigen Wassernutzungen und -ansprüche zunehmend eingeschränkt.108, 270

Je weniger wirksam die Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sind, desto mehr muss in Anpassung investiert werden und desto eher werden Grenzen der Anpassung durch die Kumulation von Einschränkungen verschiedener Art erreicht,111 auch in der Schweiz. Dies bedeutet, dass bestehende Anpassungsmassnahmen und -strategien möglicherweise nicht ausreichen, um zukünftige Auswirkungen und Risiken auf ein tragbares Niveau zu reduzieren. In der Schweiz wird es voraussichtlich vermehrt Situationen geben, in denen bei Anpassungsmassnahmen Kosten-Nutzen-Abwägungen getroffen werden müssen, z. B. wenn der Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser oder Murgängen wegen zunehmender Intensität und/oder Häufigkeit an bestimmten Orten zu teuer wird.271

B) Wasser

Anpassung

Massnahmen zur Anpassung an den veränderten saisonalen Wasserhaushalt und um der Wasserverknappung im Sommer entgegenzuwirken, umfassen effiziente Bewässerungsmethoden, die Entflechtung von Trink- und Brauchwasser, die Nutzung von Mehrzweckspeichern (z. B. von Stauseen als Energiespeicher, Hochwasserschutz, Wasserrückhalt für Bewässerung usw.) sowie lokale Nutzungseinschränkungen272, 273 oder die gezielte Auffüllung von Grundwasserspeichern.148

Die Anpassung an häufigere und intensivere Naturgefahren ist unabdingbar und beinhaltet sowohl bauliche Massnahmen, Versicherungslösungen, raumplanerische wie auch Landnutzungsänderungen und eine naturnahe Gestaltung des Gewässerraums.274 Zudem setzt eine wirksame Anpassung ausreichende öffentliche Kapazitäten sowie eine entsprechende Bereitschaft zur Bewältigung von Ereignissen voraus.

Die geringeren Schneemengen, die schwindenden Gletscher und längere Trockenperioden machen neue, effiziente Wassermanagementsysteme im alpinen Raum erforderlich, um einer möglichen Wasserknappheit entgegenwirken zu können. Der Wasserbedarf für Beschneiungsanlagen gerät ausserdem zunehmend mit dem Bedarf für die Wasserkraft und dem Trinkwasser in Konflikt.53

C) Biodiversität

Minderung

Die Wiederherstellung von Moorlandschaften schützt nicht nur wertvolle Lebensräume, sondern leistet durch ihre Fähigkeit zur CO2-Speicherung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.276

Bei der Planung von Infrastrukturen für erneuerbare Energien ist vor allem im alpinen Raum die Zusammenarbeit zwischen Expertinnen und Experten für erneuerbare Energien, Klimawissenschaft, Raumplanung und biologische Vielfalt entscheidend, um sicherzustellen, dass diese Projekte ohne Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts umgesetzt werden.277

Anpassung

Die steigenden Temperaturen und vermehrte Extremereignisse wie Trockenperioden beeinflussen die Funktionalität verschiedener Ökosysteme, darunter Moorlandschaften und die Agrarlandschaft. Gerade im Grasland hilft eine hohe Artenvielfalt, dass die Ökosystemleistungen – mindestens bezüglich Futtererträge – selbst bei Dürreperioden weiterhin gewährleistet sind.275, 278

Massnahmen zum Erhalt der Biodiversität umfassen einen verstärkten Schutz, die Vernetzung von Lebensräumen aller Art mit hoher ökologischer Qualität («ökologische Infrastruktur»), eine nachhaltige Landnutzung und den Einbezug der Biodiversität in die Raumplanung auf der ganzen Fläche.279 Vor allem gilt es, die Biodiversität in der Landwirtschaft zu erhöhen, z. B. durch agrarökologische Praktiken und Anbausysteme, und den Alpenraum als Hotspot und Rückzugsort der Biodiversität und vieler Arten, für welche die Schweiz eine hohe Verantwortung trägt, zu bewahren.280 Auch die Vermeidung zusätzlicher Bodenversiegelung sowie Massnahmen zur Renaturierung tragen zur Verbesserung bei.282, 283

Die touristische Nutzung erfolgt idealerweise möglichst sanft, d. h. mit wenigen Eingriffen in die Landschaft wie Planierungen oder baulichen Massnahmen. Beim Skitourismus ist zudem ein schonender Umgang mit Böden und Vegetation wichtig. Wo Eingriffe nötig sind, kann eine naturnahe Begrünung zur ökologischen Stabilisierung beitragen.

D) Wald

Minderung

Die nachhaltige Nutzung von Holz als Baustoff im Rahmen einer möglichst regionalen Kreislaufwirtschaft könnte einen wichtigen Beitrag zum Netto-Null-Treibhausgas-Ziel des Bundesrats leisten.284, 285 Die Minderung des Klimawandels durch Aufforstung ist erfolgversprechender, wenn Holz genutzt und für die Substitution von energieintensiven Baustoffen wie Stahl und Zement verwendet wird, als wenn der Vorrat im Wald erhöht bzw. die Nutzung reduziert wird.284

Die direkte energetische Nutzung von Holz (Substitution fossiler Brennstoffe) sollte auf Schadholz und Sägereiabfälle beschränkt werden, da die damit verbundenen Feinstaubemissionen gesundheitsschädlich sind und kein zusätzlicher Kohlenstoff aus der Atmosphäre gebunden wird. Die verstärkte Nutzung und Verwendung von Holz folgt idealerweise dem Prinzip der Kaskadennutzung mit stofflicher Erstnutzung, Recycling, Zweitnutzung und letztlich energetischer Nutzung.46, 284 Derzeit besteht der grösste Handlungsbedarf darin, die stoffliche Nutzung von Holz zu stärken. Aufgrund der betrieblichen und ökonomischen Rahmenbedingungen wird heute ein Grossteil des Holzes (56 %) direkt energetisch genutzt.46

Anpassung

Bei der Waldbewirtschaftung geht es um eine umfassende Erhöhung der Vielfalt bezüglich Bestandsstrukturen, Baumarten und Genpool, mit dem Ziel, die Wälder mittel- und langfristig widerstands- und anpassungsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen.

Neben einer Anpassung der waldbaulichen Verfahren kann auch das kontrollierte Einbringen von Baumarten, welche mit den zukünftigen Klimabedingungen zurechtkommen, eine sinnvolle Massnahme sein.286 Das Ziel einer nachhaltigen, integrativen Waldbewirtschaftung ist es deshalb, vielfältige, naturnahe und dadurch widerstandsfähige Wälder aus zukunftsfähigen Baumarten anzustreben, die es erlauben, Holz zu ernten und die Kohlenstoffspeicherung in einem zukünftigen Klima zu gewährleisten, ohne andere wichtige Waldleistungen zu beeinträchtigen.287

E) Eis und Schnee

Anpassung

Die Entwicklung alternativer Tourismuskonzepte kann zur Abfederung der abnehmenden Schneesicherheit in vielen Wintersportgebieten dienen. Alternativ besteht für einige Regionen die Option, ihre Abhängigkeit vom Tourismus durch den Ausbau anderer Wirtschaftssektoren zu verringern.288

Für einen nachhaltigen Betrieb von Infrastruktur im Hochgebirge sollten Permafrostbedingungen und deren Veränderung in die Planung mit einbezogen werden. Um sich auf die sich verändernden alpinen Risiken im Bereich Felsstürze, Lawinen, Murgänge und Überschwemmungen anzupassen, ist ein angepasstes Naturgefahrenmanagement wichtig, wie z. B. das Erkennen neuer Gefährdungsbereiche, Frühwarnsysteme oder Schutzmassnahmen.289

F) Landwirtschaft und Ernährungssystem

Minderung

Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, eine klima- und standortangepasste Nahrungsmittelproduktion mit einem Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 % zu erreichen, den Pro-Kopf-Fussabdruck der Ernährung um zwei Drittel gegenüber 2020 zu senken und die Treibhausgasemissionen der landwirtschaftlichen Produktion im Inland um mindestens 40 % zu reduzieren.290 Mit den aktuell ergriffenen Massnahmen besteht jedoch noch eine deutliche Ziellücke.291, 292

Optionen für produktionsseitig-technische Massnahmen in der Tierproduktion beinhalten Anpassungen in der Fütterung293, 294, 295 und im Herdenmanagement296 oder den Bau von Biogasanlagen.297 Im Pflanzenbau können die Erhöhung der Effizienz der Stickstoffdüngung,298, 299 ein vermehrter Anbau von Leguminosen300, 301 und Kohlenstoff-Sequestrierung (z. B. durch Humusaufbau302, 303 Ausbringung von Pflanzenkohle304 oder Agroforstsysteme305) zum Erreichen der oben genannten Ziele beitragen.

Die Umsetzung von produktionsseitig-technischen Massnahmen ist herausfordernd.291 Dafür sind zum einen hohe Kosten306 verantwortlich, aber auch logistisch-organisatorische Herausforderungen, die unter anderem auf kleinräumige landwirtschaftliche Strukturen zurückzuführen sind, sowie soziale und kulturelle Aspekte.307, 308

Konsumseitig-strukturelle Massnahmen fokussieren sich auf transformative Prozesse und Verhaltensänderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und weisen grosse Potenziale auf (minus 50 % der Emissionen). Zwei Hauptstossrichtungen sind die Reduktion von Lebensmittelverlusten309, 310 und die Umstellung hin zu einer ressourcenschonenden Ernährung.309, 310

Für einen effizienten Klimaschutz ist eine ganzheitliche Systemperspektive unerlässlich. Dazu gehört die effiziente Nutzung der beschränkten Fläche und der produzierten Biomasse.311 Ca. 80 % der landwirtschaftlichen Emissionen in der Schweiz können der Tierhaltung291 respektive dem Verzehr von tierischen Lebensmitteln zugeschrieben werden.312 Auf 60 % der Schweizer Ackerfläche wird Tierfutter produziert.313 Eine Reduktion der landwirtschaftlichen Emissionen lässt sich daher durch die Förderung des Anbaus pflanzenbasierter Lebensmittel und die Stärkung einer pflanzenbasierten Ernährung erreichen.314, 315 Gleichzeitig kann auch die Anpassung der Tierbestände an das lokal vorhandene Futterangebot zur Emissionsreduktion beitragen.316, 317 Diese Anpassungen führen zu einer Erhöhung des Selbstversorgungsgrades und der Versorgungssicherheit.318

Bei der Ausgestaltung der Massnahmen liefern aktuelle Erkenntnisse des Policy Designs und PackagingQ wichtige Anhaltspunkte.314, 319, 320 Dabei wird wertschöpfungsintegriert mit verschiedenen konsum- und produktionsseitigen Massnahmen angestrebt, dass sich Angebot und Nachfrage möglichst parallel verändern. Für die politische Akzeptanz ist eine strategische Planung der zeitlichen Abfolge der Massnahmen wichtig.320 Schliesslich sollte die Transparenz über die Verteilung der Wertschöpfung zwischen den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette verbessert, Fehlanreize im heutigen Instrumentarium reduziert und Massnahmen zur Internalisierung externer Kosten ergriffen werden.321, 322

Anpassung

Innovative und sparsame Bewässerungsstrategien und die Auswahl trockenheits- und hitzeresistenter Kultursorten sind wesentliche Elemente der Anpassung in der Landwirtschaft.323 Extensive Landwirtschaft oder Biolandbau sind nicht per se Versicherungen gegen die negativen Folgen des Klimawandels, da auch diese Anbausysteme bei Trockenheit an ihre Grenzen kommen.324 Die Suche nach alternativen Anbaupflanzen kann eine klimaresiliente regionale Nahrungsmittelproduktion fördern325, 326 und einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Ernährung leisten.327

G) Gesundheit

Minderung

Der Gesundheitssektor war in der Schweiz im Jahr 2019 für rund 6,7 %R des gesamten Treibhausgasfussabdrucks verantwortlich und liegt damit über dem Durchschnitt westlicher Länder.328, 329 Zudem weist er pro Kopf eine der weltweit höchsten Energie-Fussabdrücke auf.330 Eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in diesem Sektor ist daher erforderlich, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Die grössten Emissionsquellen sind Medikamente und Medizinprodukte (über 30 % der Sektoremissionen) sowie Spital- und Spezialinfrastrukturen.331, 332 Mehrere Staaten, darunter das Vereinigte Königreich, haben Strategien zur Dekarbonisierung ihres Gesundheitssystems entwickelt; dort konnte der Treibhausgasausstoss über die letzten 20 Jahre kontinuierlich gesenkt werden.333, 334

Die Minderungsstrategien lassen sich in zwei Achsen gliedern. Zum einen geht es darum, bestehende Infrastrukturen durch neue Technologien zu dekarbonisieren, nachhaltige Beschaffungsrichtlinien einzuführen oder klinische Praktiken anzupassen (z. B. Verzicht auf besonders klimaschädliche Narkosegase wie Desfluran). Solche Ansätze zur Effizienzsteigerung gelten jedoch als unzureichend, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen.335 Erforderlich ist also zum anderen eine tiefgreifendere Umgestaltung des Gesundheitssystems, insbesondere durch die Stärkung von Prävention, Gesundheitsförderung und gemeindenahen Primärversorgungsangeboten.331, 336

Anpassung

Bei der Anpassung an die zunehmende Hitzebelastung steht kurzfristig die Sensibilisierung und Information im Vordergrund. Gesundheitsfachpersonen und Behörden benötigen Informationen über Risiken durch Hitze sowie über mögliche Anpassungsmassnahmen, um entsprechend reagieren zu können. Zur Stärkung der Hitzekompetenz der Bevölkerung können wirksame, aber wenig bekannte Massnahmen – etwa zu Ernährung, Kleidung, Medikamenten und sozialer Achtsamkeit – gezielt und verständlich an besonders gefährdete Gruppen wie ältere Menschen, bildungsbenachteiligte und finanziell belastete Personen vermittelt werden.337 Der Bund stellt dazu Informationsmaterial zur Verfügung (die drei goldenen Regeln für Hitzetage). Viele Kantone nutzen dieses oder verwenden eigene Materialien.338 Mittel- bis langfristig geht es darum, Siedlungen und Arbeitszonen so zu gestalten, dass sie auch bei zunehmender Sommerhitze eine angenehme Lebens- und Aufenthaltsqualität bieten.

Eine Stadtplanung, die auf mehr Grünflächen, bessere Fuss- und Velowege sowie eine nachhaltigere Bebauung setzt, kann z. B. zur Reduzierung von städtischen Wärmeinseln beitragen und dadurch die Lebensqualität erheblich verbessern.70

Hitzeschutzmassnahmen wie kantonale Hitzeaktionspläne tragen zur Minimierung der gesundheitlichen Folgen von Hitze bei.61 Handlungsbedarf besteht bei der Förderung des interkantonalen Austauschs und der Koordination, um die Ressourcen in den Kantonen effizienter zu nutzen und einander beim Monitoring und der Evaluation von Massnahmen zu unterstützen.338

Das Monitoring und die Bekämpfung vektorübertragener Krankheiten sollte weiter ausgebaut werden.339

Die Entwicklung von «Co-Benefit»-Konzepten für Gesundheit und Umwelt sowie eines widerstandsfähigeren Gesundheitssystems würde die Wirksamkeit von Anpassungsmassnahmen erhöhen und auch den Umgang mit neu auftretenden Krankheiten erleichtern.336, 340

H) Energiesystem, Infrastrukturen und urbaner Raum

ENERGIESYSTEM ALLGEMEIN

Minderung

Das Energiesystem ist in der Schweiz aktuell der mit Abstand grösste direkte Treibhausgasemittent und nimmt bei der Minderung eine zentrale Rolle ein. Während die Stromerzeugung bereits heute weitgehend treibhausgasneutral erfolgt, werden die meisten Emissionen durch die Wärmeerzeugung und den Verkehr verursacht.341 Die Elektrifizierung von Heizungen sowie des Verkehrs (mit Ausnahme des Schiff- und Flugverkehrs) gehören zu den effizientesten und kostengünstigsten Wegen, um die Emissionen zu reduzieren.189 Hier besteht noch grosses Handlungspotential. Der Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern wird aufgrund höherer Energieeffizienz und sinkender Technologiekosten voraussichtlich zu insgesamt sinkenden Energiepreisen führen.1 (Ch. C.3.1, Ch. C.3.2)

Bei der Raumwärmeerzeugung lässt sich durch die Nutzung der Abwärme aus Industrieprozessen, Kehrichtverbrennungsanlagen oder Datenzentren in Kombination mit beispielsweise Wärmenetzen zusätzlich Energie einsparen.189 Anwendungen, die sich nicht elektrifizieren lassen, beispielsweise der Flugverkehr oder bestimmte Industrieprozesse, können durch den Einsatz erneuerbarer chemischer Energieträger wie Biomethan, Wasserstoff oder nachhaltigem Kerosin dekarbonisiert werden.

Die Schweiz setzt für schwer vermeidbare Emissionen auf CO2-Abscheidung und den Anschluss an die europäische Infrastruktur: Nach der Ratifizierung des London-Protokolls im Jahr 2023 und den im Jahr 2025 geschlossenen Abkommen mit Norwegen und Dänemark kann CO2 exportiert und dauerhaft gespeichert werden.344, 345 Gleichzeitig sind Pilotversuche für den CO2-Transport per Strasse, Schiene oder Schiff angekündigt,345 während der Zeitpunkt einer CO2-Pipeline-Anbindung der Schweiz weiterhin unklar bleibt.

ELEKTRIZITÄTSERZEUGUNG UND -VERBRAUCH

Es gibt viele machbare technisch-ökonomisch Massnahmen, um den aufgrund der Dekarbonisierung steigenden Elektrizitätsbedarf, insbesondere im Verkehrs- und Wärmesektor, ganzjährig zu decken und den Wegfall von Strom aus Kernenergie auszugleichen.189, 346, 347, 348 Wichtigste Stromquelle bleibt die Wasserkraft, ergänzt durch Photovoltaik auf Dächern und ggf. Freiflächen. Um mit der unregelmässigen Stromerzeugung umgehen zu können, muss jedoch auch der Stromverbrauch flexibilisiert werden, beispielsweise durch lokale Batteriespeicher oder durch die Steuerung des Verbrauchs.349

Um die geringere Stromproduktion der Solar- und Wasserkraft im Winter zu ergänzen, stehen in der Schweiz mehrere Optionen zur Verfügung. Windenergie und Alpinphotovoltaik haben einen hohen Winteranteil an ihrer Stromproduktion, doch sind Projekte oft durch hohe Kosten oder begrenzte Akzeptanz erschwert.350 Politische Massnahmen können den Ausbau beschleunigen. Saisonale Speicher – insbesondere Speicherseen, aber künftig auch Wärme- oder Gasspeicher – können die saisonale Schwankung weiter abfedern.351 Zusätzlich können Effizienz- und Suffizienzmassnahmen zur Reduktion des Winterbedarfs beitragen.351 In Phasen, während denen die erneuerbare Energieerzeugung nicht ausreicht, sind Stromimporte und/oder ausnahmsweise der Einsatz thermischer (Gas-)Kraftwerke notwendig.350, 352 Neue Kernkraftwerke könnten frühestens ab 2050 eine Rolle spielen und tragen daher kurz- und mittelfristig nicht zur Lösung der Winterlücke bei.353

INDUSTRIE UND VERKEHR

Minderung

Industrielle Prozesswärme im niedrigen und mittleren Temperaturbereich (unter 300 °C) lässt sich zunehmend durch (dampferzeugende) Wärmepumpen bereitstellen.354 Für höhere Temperaturen werden weiterhin oft chemische Energieträger benötigt. In der Übergangsphase können fossile Brennstoffe mit Kohlenstoffabscheidung kombiniert werden.

Technologien zur Herstellung erneuerbarer chemischer Energieträger für Industrie und den Flug- und Schiffsverkehr sind mehrheitlich entwickelt. Eine koordinierte internationale Zusammenarbeit ist notwendig, um Produktionskapazitäten aufzubauen, Kosten zu senken und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.355 Für die Schweiz wird der Import solcher Energieträger unverzichtbar bleiben.356 Dabei wurde für Nachhaltigkeitsstandards und langfristige Energiepartnerschaften bereits ein Herkunftsnachweissystem (HKN-System) geschaffen357 und erste Absichtserklärungen zur Beschaffung nachhaltiger chemischer Energieträger unterzeichnet (z. B. mit dem Oman).358

Der Bund fördert im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes innovative Prozesse und Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie.359 Die Ausdehnung und Weiterentwicklung von Instrumenten, die mit dem EU-Grenzausgleichsmechanismus (engl. «Carbon Border Adjustment Mechanism», CBAM) vergleichbar sind, könnten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen und Investitionssicherheit schaffen.

Die Dekarbonisierung des Flugverkehrs hängt von der Verfügbarkeit nachhaltiger, synthetischer Kraftstoffe (engl. «Sustainable Aviation Fuels» SAF) ab.356 Die Unterstellung von fossilen Flugtreibstoffen unter die Mineralöl-oder Mehrwertsteuer, wie es bei Benzin und Diesel der Fall ist, könnte Anreize schaffen, diese zu reduzieren. Bestehende regulatorische Vorgaben wie die SAF-Quoten im Schweizer CO2-Gesetz und das Schweizer Emissionshandelssystem, schaffen Vorgaben und Marktanreize zur Emissionsreduktion, können jedoch nur bei ausreichender Skalierung der Produktion zielführend wirken.

Der Strassenverkehr kann dank Elektrifizierung vergleichsweise schnell klimaneutral werden, trotz des heute relativ kleinen Anteils an Elektrofahrzeugen von 4 %.343 Politische Instrumente wie die EU-Emissionszielvorgaben für Neuwagen wirken unmittelbar (in der EU), und die technologische Basis für batterieelektrische Fahrzeuge ist vorhanden.361 Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 wären in diesem Sektor technisch machbar und ökonomisch realistisch.

Massnahmen zur Förderung aktiver und geteilter Mobilität – etwa Fuss- und Veloverkehr, E-Bikes oder Mobility-as-a-Service-Konzepte – können zusätzlich Emissionen senken, Energieverbrauch reduzieren und Gesundheitsvorteile bieten.362 Diese Entwicklungen ergänzen die Elektrifizierung und erhöhen die Gesamteffizienz des Verkehrssektors.

BAUTEN UND INFRASTRUKTUREN

Minderung

Renovationen verursachen über den gesamten Lebenszyklus hinweg deutlich geringere Emissionen als Neubauten, weil sie vorhandene graue Energie und Bausubstanz weiter nutzen.363, 364 Die Priorität sollte daher zuerst auf der Sanierung von Gebäuden, dann auf der Wiederverwendung von Bauteilen und zuletzt auf der Wiederverwertung von Abbruchmaterial liegen.365 Aktuell werden jedoch nur rund 1 % des Gebäudebestands pro Jahr saniert – erforderlich wären mindestens 2–3 %, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.366 Der verstärkte Einsatz von Holz und anderen biogenen Materialien statt Beton oder Stahl kann Emissionen zusätzlich mindern – vorausgesetzt, sie stammen aus nachhaltiger Bewirtschaftung.367 Für die Zementindustrie ist die Kohlenstoffabscheidung und Speicherung unverzichtbar, eine gross angelegte Transportinfrastruktur über Pipelines ist dafür jedoch notwendig.

Ein zentraler Hebel für die Dekarbonisierung des Gebäudeparks ist die Umstellung der Wärmeerzeugung. Fossile Heizsysteme können dabei durch Wärmepumpen, CO2-arme Fernwärme oder andere erneuerbare Lösungen ersetzt werden. Der energetische Holzeinsatz ist auf Anwendungen mit hohem Temperaturbedarf und kombinierter Strom- und Wärmeerzeugung (Wärme-Kraft-Kopplung, WKK) zu konzentrieren.368

Zusätzlich zur CO2-Abgabe auf Brennstoffe könnte mit einer Ausweitung des Schweizer Emissionshandelssystems (CH-EHS) auf den Gebäudesektor, analog zum neuen Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 2), eine Lenkungswirkung erzielt werden. Neben den Anreizen durch das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen, das neue Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sowie die kantonalen Energievorschriften (MuKEn) sind weitere Schritte nötig, beispielsweise die Umsetzung strategischer Grundlagen, bessere Priorisierung der Massnahmen sowie bessere Steuerungsprozesse und Koordination.370

Anpassung

Im Gebäudesektor können mit energetischer und baulicher Optimierung die Innenraumtemperaturen gesenkt und damit der zunehmenden Hitzebelastung in Städten begegnet werden. Passive und energieeffiziente Kühlung, verbesserte Wärmedämmung, Beschattungssysteme, helle oder reflektierende Oberflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen senken zudem den Strombedarf für aktive Kühlung.371 Auch die Wahl klimaangepasster Baumaterialien und Bauweisen trägt dazu bei, Aufheizung und Schadensrisiken zu mindern.371

Für exponierte Infrastrukturen wie Verkehrswege, Brücken, Energie- und Kommunikationsnetze sind verstärkte Bauweisen und optimierte Entwässerungssysteme erforderlich, um sie gegenüber Hitze, Starkregen und Murgängen widerstandsfähiger zu machen. Ergänzend werden digitale Überwachungs- und Frühwarnsysteme für Hochwasser, Hangrutsche oder Hitzeperioden immer wichtiger, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmassnahmen einzuleiten. Eine systematische Integration solcher Anpassungen in Bau- und Infrastrukturrichtlinien stärkt langfristig die Widerstandsfähigkeit der gebauten Umwelt und schützt Bevölkerung sowie Versorgungsnetze.264

URBANER RAUM

Anpassung

Zu den wirksamsten, baulichen Massnahmen zur Förderung klimaangepasster Strukturen zählen eine verstärkte Begrünung durch Parks, Stadtbäume, begrünte Dächer und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen.371 Diese reduzieren die Oberflächentemperaturen, verbessern die Verdunstungskühlung und fördern die nächtliche Abkühlung. Ergänzend tragen Frischluftschneisen und die Integration von Wasserflächen zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Infrastrukturelle Lösungen wie zentrale öffentliche, überdachte Zonen und zugängliche, gekühlte Räume bieten kurzfristig Schutz für vulnerable Bevölkerungsgruppen während Hitzeperioden.193

Zur Reduktion der Überflutungsgefahr durch zunehmende Starkniederschläge bedarf es einer gezielten Entsiegelung urbaner Räume sowie des Ausbaus und der Anpassung der Siedlungsentwässerung. Besonders wirksam ist hierbei das Konzept der Schwammstadt, das auf eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung mit Rückhalt, Versickerung und Verdunstung setzt.73 Dieses Konzept trägt nicht nur zur Entlastung der Kanalisation bei, sondern bietet auch zusätzliche Vorteile bei der Minderung urbaner Hitze.372

I) Wirtschaft und Gesellschaft

UNTERNEHMUNGEN

Minderung

Das Klima- und Innovationsgesetz sieht unternehmensspezifische Massnahmen vor. Neben den konventionellen klima- und energiepolitischen Massnahmen können Minderungsfortschritte auf Unternehmensebene auch durch ein verbessertes Materialmanagement und entsprechende regulatorische Rahmenbedingungen erzielt werden. Die Kreislaufwirtschaft bietet dafür erhebliches Potenzial, da sie den ressourceneffizienten Umgang mit Materialien in sämtlichen Phasen des Produkt-Lebenszyklus entlang der gesamten Lieferkette fördert.373, 374, 375

Die Schweiz hat das unternehmerische Potenzial der Kreislaufwirtschaft bisher nur in geringem Umfang erschlossen. Derzeit investieren 10 % der Schweizer Unternehmen in kreislaufwirtschaftliche Aktivitäten, wobei selbst diese Pioniere nur begrenzte Einnahmen aus kreislaufwirtschaftlichen Produktsystemen erzielen.376 Die grössten in der Schweiz bisher unausgeschöpften Potenziale für höhere Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft liegen im Bereich der Ernährung, Bauen und Wohnen, private Mobilität, Maschinenbau und chemische Industrie.377

Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes im Jahr 2024 wurde eine gesetzliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz geschaffen mit neuen Instrumenten für Bund, Kantone und Gemeinden sowie Anreize für Unternehmen zur effizienteren Ressourcennutzung. Vor allem der erfolgsversprechende Mechanismus der Branchenlösung wurde gezielt gestärkt. Einige Kriterien sind allerdings nicht verbindlich formuliert, weshalb der effektive Umsetzungsrahmen zum aktuellen Zeitpunkt noch relativ unklar ist.378

Anpassung

Der vorausschauende Umgang mit Klimarisken, insbesondere Naturgefahren, senkt Kosten und eröffnet Chancen am Markt. Unternehmen, die sich proaktiv damit auseinandersetzen, weisen langfristig stabilere Finanzkennzahlen auf und können besser auf Marktveränderungen reagieren. Ein systematisches Klimarisikomanagement stärkt daher die Resilienz und kann Wettbewerbsvorteile verschaffen.379

TOURISMUS

Minderung

Der Tourismussektor weist vor allem durch das Reiseverhalten über lange Distanzen (mit hohem Anteil von Flügen und Autofahrten) und zum Teil auch durch den Betrieb von Anlagen einen hohen Treibhausgasausstoss auf.380 Minderungsmöglichkeiten bestehen in der Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung von erneuerbaren Energien in vielen Bereichen (Transportanlagen, Unterkünften usw.). Potenzial besteht aber vor allem durch Veränderungen bezüglich der Art des Tourismus, z. B. Zielpublikum mit geringerer Anreisedistanz (Schweiz/Europa statt China/Japan), längere Aufenthalte statt Tagestourismus oder weniger energieintensive Angebote (Wandern, Spiele, Informationspfade usw.).381

Anpassung

Das sich verändernde Klima zwingt viele Tourismusdestinationen zu einschneidenden Anpassungen bis hin zu rigorosen Neuorientierungen des Geschäftsmodells.382 Sogar mit dem Ausbau der künstlichen Beschneiung ist Skitourismus in tiefer gelegenen Gebieten oft kaum mehr wirtschaftlich möglich. Viele Gebiete setzen deshalb vermehrt oder sogar ausschliesslich auf Sommertourismus oder auf schneeungebundene Aktivitäten, oft durchaus erfolgreich (z. B. Region Stockhorn im Berner Oberland).

FINANZINDUSTRIE

Minderung und Anpassung

Klimaberichterstattung (engl. «climate-related financial disclosure») unterstützt Firmen dabei, ihr Geschäft klimakompatibel auszugestalten, mit Klimarisken vorausschauend umzugehen und die damit verbundenen Chancen wahrzunehmen. In der Innenwirkung führt dies dazu, dass Klima in der Strategie ernstgenommen wird, Firmen also ihre Klimarisiken (Transitionsrisiken und physische Risken) kennen und besser im Griff haben. In der Aussenwirkung hilft dies Investoren, besser aufgestellte und risikobewusste Firmen zu identifizieren und Kapital entsprechend zuzuweisen. Dies wiederum senkt die Kapitalkosten für Firmen, die ihre Klimarisiken im Griff haben und die damit verbundenen Chancen wahrnehmen. Eine Klimaberichterstattung, die die genannten Wirkungen entfaltet, gewinnt insbesondere dann an Relevanz, wenn die Vergleichbarkeit über Firmen und Sektoren hinweg gewährleistet ist.383

Die Finanzmarktregulierung verlangt seit 2021, dass Firmen ab einer bestimmten Grösse ihre Risiken auf dem Weg zum Netto-Null-Treibhausgas-Ziel sowie bezüglich der Auswirkungen des Klimawandels offenlegen.384 Dies beinhaltet die Gouvernanz sowie die Identifikation, Beurteilung, Bewirtschaftung und Überwachung von entsprechenden Risiken. Während die Firmen der Offenlegungspflicht mehrheitlich nachkommen, fehlen oft Angaben über den konkreten Umgang mit klimabezogenen Finanzrisiken.385, 386

Die Ausrichtung der internationalen Handlungsmassnahmen im Finanzsektor ist stark auf Berichterstattung ausgelegt. Neben der Vergleichbarkeit von Firmen und Sektoren ergeben sich weitere Herausforderungen, die bei der Ausgestaltung der Berichtspflicht beachtet werden sollten:

  • Begrenzte Wirkung von ESG-Berichterstattung auf Investitions- und Unternehmensverhalten: Wissenschaftliche Befunde zeigen, dass ESG-Berichte bislang kaum dazu geführt haben, dass Kapital systematisch in nachhaltigere Geschäftsmodelle fliesst387, 388 oder Unternehmen grundlegend umdenken.389 Nachhaltige Veränderungen, etwa hin zu langlebigeren Produkten, stehen oft im Widerspruch zu (kurzfristigen) wachstumsorientierten Investitionslogiken.390 Der beobachtbare Effekt beschränkt sich darauf, dass Unternehmen sich eher aus rechtlichen Grauzonen zurückziehen, um Reputationsschäden zu vermeiden.391
  • Gefahr von Greenwashing und Überlastung durch Berichtspflichten: Statt substanzieller Nachhaltigkeit dominiert vielfach das strategische Erfüllen von ESG-Kriterien,389 was sich kaum verhindern lässt.392 Die zunehmende Berichtspflicht stellt insbesondere für kleinere Unternehmen (KMU) eine Belastung dar, ohne dass dies mit einem nennenswerten Anstieg ihrer Nachhaltigkeitsbeiträge einhergeht.393 Um Wirkung zu entfalten, müssten ESG-Berichte gezielt Schwächen aufdecken, was in der Praxis jedoch schwierig umzusetzen ist.389, 394

Die Wirksamkeit klimabezogener Finanzberichterstattung dürfte künftig davon abhängen, inwieweit es gelingt, Berichterstattung mit konsistentem Bewertungsrahmen, überprüfbaren Indikatoren und einer verbesserten Integration von Klimarisiken in Finanzentscheidungen zu verknüpfen, sodass sie über reine Transparenz hinaus als Grundlage für evidenzbasierte Anpassungsprozesse im Finanzsystem dienen kann.

ÖFFENTLICHE FINANZEN

Minderung

Finanzielle Zusatzlasten für den öffentlichen Haushalt durch das Netto-Null-Ziel (z. B. sinkende Einnahmen aus Mineralölsteuer oder LSVA und höhere Ausgaben durch Subventionen) könnten reduziert werden, wenn die Mineralölsteuer durch eine allgemeine Mobilitätssteuer und Subventionen für Klimaschutz- und Energiesparmassnahmen vermehrt durch Lenkungsabgaben ersetzt würden.203

Eine Analyse der Steuervergünstigungen mit grossen Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen in der Schweiz (allen voran die Befreiung des internationalen Luftverkehrs von der Mineralöl- und Mehrwertsteuer, aber auch die Abzugsfähigkeit von Pendlerkosten, die Befreiung leichter Nutzfahrzeuge von der Schwerverkehrsabgabe und die unzureichende Höhe dieser Abgabe für schwere Nutzfahrzeuge, die günstige einkommenssteuerliche Behandlung von Firmenwagen und kostenloses Parken, sowie die Rückerstattung der Mineralölsteuer an lizenzierte Transportunternehmen) zeigt erhebliches Massnahmenpotenzial: Durch die Abschaffung dieser Vergünstigungen würden gemäss Modellresultaten die Treibhausgasemissionen um 2,5 Millionen Tonnen pro Jahr gesenkt und die Einnahmen des Bundes um 2,8 Milliarden CHF sowie die Einnahmen der Kantone und Gemeinden um 1,7 Milliarden CHF erhöht.395

Anpassung

Schutzmassnahmen gegen zunehmende Naturgefahren und der Wiederaufbau von beschädigter Infrastruktur, sowie weitere Anpassungsmassnahmen belasten die öffentlichen Finanzen bereits heute, wobei diese nicht eindeutig dem Klimawandel zuzuordnen sind. Es wird sich jedoch vermehrt die Frage stellen, ob Schutzmassnahmen noch verhältnismässig sind oder gewisse Infrastrukturen und Gebäude rückgebaut werden sollen. Bei knappen öffentlichen Finanzen wird es ausserdem besonders wichtig sein, Anpassungsmassnahmen dort zu finanzieren, wo sie die grösste Wirkung entfalten.

Brennpunkt Klima Schweiz

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