Global

Diese Themenansicht bündelt alle Unterkapitel zu Klimaaspekten auf globaler Ebene und reiht sie übersichtlich nacheinander auf – für einen schnellen, themenspezifischen Überblick.

Die Erwärmung des Klimasystems ist eindeutig.1 (Ch. A.1) Die beobachtete, durchschnittliche globale ErdoberflächentemperaturA im Zeitraum 2015–2024 lag 1,24 °C [1,11–1,35 °C]B höher als in der vorindustriellen Referenzperiode (1850–1900).C Der menschliche Einfluss auf das Klimasystem ist klar: Menschliche Aktivitäten haben in diesem Zeitraum eine Erwärmung von 1,22 °C [1,0–1,5 °C] bewirkt. Der Temperaturanstieg war über den Landoberflächen mit +1,79 °C [1,56–2,03 °C] deutlich stärker als über den Ozeanen mit +1,02 °C [0,81–1,13 °C].3

Hauptsächlich verantwortlich für den Anstieg der Treibhausgaskonzentrationen sind: die Nutzung fossiler Energieträger (ca. 90 % der CO2-Emissionen und ca. 35 % der Methanemissionen); Landnutzung (ca. 40 % der Methanemissionen und 70 % der Lachgasemissionen) und Landnutzungsänderungen wie Waldrodung für Ackerbau; und mit dem Lebensstil verbundene Konsum- und Produktionsmuster.4

Globale Temperaturzunahme

Abbildung 1: Globale Temperaturzunahme seit der vorindustriellen Referenzperiode (1850–1900).3 (Fig. 7)

Durchschnittliche Temperaturzunahme global, in Europa und in der Schweiz

Abbildung 2: Zunahme der Erdoberflächentemperatur: Zehnjahresdurchschnitt 2015–2024 im Vergleich zur vorindustriellen ReferenzperiodeB auf globaler Ebene,3, 6 für Europa6 und für die Schweiz.10

Zahlreiche Indikatoren im globalen Klimasystem haben sich in vielen Gegenden der Welt zum Teil schnell verändert. Unter anderem ist der globale Meeresspiegel zwischen 1901 und 2024 um 0,23 m16 angestiegen, und die grönländischen und antarktischen Eisschilde haben seit spätestens den 1990er-Jahren deutlich an Masse verloren. Der Meeresspiegelanstieg, die Veränderungen der Kryosphäre sowie die Veränderungen in zahlreichen Ökosystemen und das damit einhergehende Artensterben werden über Jahrhunderte bis Jahrtausende hinweg unumkehrbar sein.17

Wetter- und Klimaextreme haben in vielen Regionen der Welt bereits heute zugenommen, mit zum Teil katastrophalen Auswirkungen auf den Menschen und seine natürliche Umwelt. Es gibt eindeutige wissenschaftliche Belege dafür, dass sich extreme Wetterereignisse wie Hitzeperioden, Starkniederschläge und Dürren verstärkt haben und dass der Klimawandel diese Veränderungen massgeblich beeinflusst hat, beziehungsweise dafür verantwortlich ist.18

Der Klimawandel führt ausserdem zunehmend zu Bevölkerungsbewegungen. Diese erfolgen hauptsächlich innerhalb der nationalen Grenzen.19 In den letzten Jahren gab es jährlich 20 Millionen klimabedingte Vertreibungen.20 Die Hauptursachen sind Überschwemmungen und Unwetter.

Die globalen Treibhausgasemissionen wurden für das Jahr 2024 auf rund 58 ± 5 Gt CO2eq geschätzt. Dies entspricht einer Erhöhung um 13 % gegenüber 2010 und 53 % gegenüber 1990.195 Die globalen Treibhausgasemissionen nehmen jährlich zu (Ausnahme: im Jahr 2020 während der COVID-19-Pandemie) und eine Trendwende ist nicht in Sicht.84 Der grösste Anteil und das grösste Wachstum der Brutto-Treibhausgasemissionen stammt von CO2 aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe und industriellen Prozessen, gefolgt von Methan. Die Wachstumsrate der Treibhausgasemissionen sank von 2,1 % pro Jahr zwischen 2000 und 2009 auf 1,3 % pro Jahr zwischen 2010 und 2019.83 Vorläufige Schätzungen, die auf den verfügbaren Daten basieren, deuten darauf hin, dass die fossilen CO2-Emissionen im Jahr 2025 noch um 1,1 % im Vergleich zu 2024 gestiegen sind.84

Das Übereinkommen von Paris wurde im Jahr 2015 von 197 Staaten und der Europäischen Union, also insgesamt 198 Vertragsparteien, unterzeichnet.85 Das Übereinkommen hat das Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C, im Vergleich zur vorindustriellen Referenzperiode zu begrenzen. Um eine globale Erwärmung von 1,5 °C nicht zu überschreiten, müssten Modellrechnungen zufolge die globalen, von Menschen verursachten Netto-CO2-Emissionen bis 2030 um etwa 45 % gegenüber 2010 sinken und um das Jahr 2050 den Netto-Nullpunkt erreichen. Um die globale Erwärmung auf 2 °C zu begrenzen, müssten die CO2-Emissionen bis 2030 Modellrechnungen zufolge um etwa 25 % gegenüber 2010 zurückgehen und um 2070 auf netto null sinken.86

In den letzten Jahren haben die Planung und Umsetzung von Anpassungsmassnahmen in verschiedenen Sektoren und Regionen weltweit zugenommen. Es gibt viele dokumentierte, wirksame Optionen zur Minderung von Klimaauswirkungen und -risiken für verschiedene Kontexte, Sektoren und Regionen.1 (Ch. A.3) Trotz erheblicher Fortschritte können die derzeitigen Anpassungsmassnahmen jedoch nicht mit dem fortschreitenden Klimawandel Schritt halten.1 (Ch. A.3) Das führt zu einem wachsenden Anpassungsdefizit.

Grenzen der Anpassungsfähigkeit, z. B. aufgrund zu starker oder zu rascher Veränderungen, wurden schon beobachtet und sind in einigen Ökosystemen und Regionen bereits erreicht (z. B. bei Korallenriff-Ökosystemen).107 Das deutet darauf hin, dass diese Ökosysteme und Regionen bei der weiteren Anpassung an den Klimawandel vor besonderen Herausforderungen stehen könnten bzw. keine weitere Anpassung mehr möglich ist.1, 108

Darüber hinaus kommt es in einigen Sektoren und Regionen zu Fehlanpassungen, die häufig soziale Ungleichheiten verstärken.108 (Ch. TS.D.3) Beispielsweise können Küstenschutzmauern zwar kurzfristig Menschen und Infrastruktur schützen, langfristig jedoch das Klimarisiko erhöhen, da in diesen geschützten Gebieten immer mehr gebaut wird und die Umweltgefahren zunehmen. Ausserdem stören oder beschädigen solche Bauwerke oft die Küstenökosysteme.1 (Ch. B.4.3)

Infobox 3: Grenzen der Anpassung

Anpassungsgrenzen sind erreicht, wenn Menschen, Organisationen oder ganze Systeme sich nicht mehr wirksam an veränderte Bedingungen anpassen können, um sich vor ernsten oder untragbaren Risiken zu schützen.109 Von untragbaren Risiken spricht man, wenn durch die Auswirkungen einer Veränderung grundlegende gesellschaftliche oder persönliche Werte bedroht sind. Dazu zählen beispielsweise die öffentliche Sicherheit, der Erhalt kultureller Traditionen, die Einhaltung von Rechtsnormen oder das Vertrauen in gesellschaftliche Abmachungen, auch Gesellschaftsvertrag genannt.110

Anpassungsgrenzen können weich oder hart sein. Weiche Anpassungsgrenzen treten auf, wenn zwar Möglichkeiten zur Anpassung an ein Risiko bestehen, diese aber aktuell nicht umsetzbar oder verfügbar sind. Ein Beispiel dafür ist der Schutz vor zunehmender Hitzebelastung in Städten: Technisch wäre eine stärkere Begrünung, Entsiegelung oder bauliche Anpassung möglich, doch begrenzte finanzielle Mittel, fehlende Flächen und lange Planungsverfahren verhindern oft eine rasche Umsetzung. Harte Anpassungsgrenzen hingegen sind erreicht, wenn es keine realistischen oder wirksamen Anpassungsmöglichkeiten mehr gibt. Ein Beispiel aus der Ökologie ist die Wanderung kälteliebender alpiner Pflanzenarten in die Höhe: Eine harte Anpassungsgrenze ist dabei die Bergspitze.

Je weniger wirksam die Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sind, desto stärker muss in Anpassung investiert werden – und desto eher werden Grenzen der Anpassung erreicht, auch durch das Zusammenwirken verschiedener Einschränkungen, etwa ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Art,111 auch in der Schweiz.

Jede vom Menschen verursachte CO2-Emission trägt in etwa gleich stark zur globalen Erwärmung bei. Im Durchschnitt führt die Freisetzung von 1000 Gt CO2 zu einer Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur von rund 0,45 °C. 21 (Ch. D.1.1)

Das verbleibende Kohlenstoffbudget (oder CO2-Budget) bezeichnet die Menge an CO2, die weltweit ab heute höchstens noch ausgestossen werden darf, um eine bestimmte globale Temperaturgrenze nicht zu überschreiten. Ob diese Grenze eingehalten werden kann, hängt im Wesentlichen davon ab, wie viel CO2 bis zum Erreichen von netto null insgesamt ausgestossen wird und wie stark die Emissionen anderer Treibhausgase – insbesondere von Methan in diesem Jahrzehnt – reduziert werden.I Beide Faktoren bestimmen massgeblich, ob die international vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung erreicht werden kann.

Das ab Anfang 2025 verbleibende globale CO2-Budget beträgt noch 130 Gt CO2, um mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % unter dem vom Übereinkommen von Paris angestrebten Erwärmungslimit von 1,5 °C zu bleiben.3 Diese Schätzung wurde seit dem IPCC-AR6-Bericht128 (damalige Schätzung: 500 Gt CO2 ab 2020) deutlich reduziert.

Basierend auf der Schätzung der vom Menschen verursachten Erwärmung bis zum Jahr 2024J von 1,36 °C und der aktuellen Temperaturanstiegsrate von 0,27 °C pro Jahrzehnt wird davon ausgegangen, dass die vom Menschen verursachte globale Erwärmung bei gleichbleibenden Emissionsraten in etwa fünf Jahren 1,5 °C erreichen würde.3

Globale und regionale Klimamodelle haben kontinuierlich an Komplexität und Zuverlässigkeit zugenommen. Sie bilden heute alle wesentlichen Komponenten und Prozesse des Klimasystems ab und sind unsere wichtigsten Werkzeuge zur Beschreibung des zukünftigen Klimawandels. Die Klimamodelle haben die Entwicklung der globalen Erdoberflächentemperatur in der Vergangenheit ziemlich gut vorhergesagt. Bereits die Modellrechnungen von 1988 für die zukünftige Temperaturentwicklung131 lagen sehr nahe an den Beobachtungen (beispielsweise an der gemessenen globalen mittleren Erdoberflächentemperatur), wenn man die tatsächliche Entwicklung der Emissionen berücksichtigt.

Aufgrund der aktuell versprochenen Emissionsreduktionsziele der Staaten (NDCs)L ist es wahrscheinlich, dass die Erwärmung im Laufe des 21. Jahrhunderts 1,5 °C überschreiten und die Begrenzung auf unter 2 °C erschwert möglich sein wird. Der im Moment wahrscheinlichste Zeitpunkt, an dem das 1,5 °C-Ziel langfristig überschritten wird, ist um das Jahr 2030.132 Modellszenarien, die den angekündigten NDCs bis 2030 und 2035 entsprechen und keine zusätzlichen Massnahmen beinhalten, führen zu einer globalen Erwärmung von rund 2,6 °C bis 2100.133

Emissionsszenarien, die von einem weiteren Anstieg der jährlichen Treibhausgasemissionen ausgehen (die aktuellen NDCs also nicht eingehalten werden), ergeben bis zum Ende des 21. Jahrhunderts eine globale Erwärmung von mehr als 3 °C oder sogar 4 °C im Vergleich zur vorindustriellen Referenzperiode.1 (Ch. B.1.1)

Globale Emissionspfade bis 2100

Abbildung 10: Die Umsetzung der nationalen Klimabeiträge (NDCs 2030 und 2035) würde voraussichtlich zu einer globalen Erwärmung von 2,6 °C führen. Bereits beschlossene Massnahmen führen voraussichtlich zu einer Erwärmung, die sich ebenfalls um diesen Wert bewegt. Wenn verbindliche langfristige oder Netto-Null-Ziele einbezogen werden, würde die Erwärmung auf etwa 2,2 °C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden.133

Infobox 4: Globale Erwärmungsniveaus

Neue Studien haben gezeigt, dass es unabhängig vom Emissionsszenario einen klaren Zusammenhang zwischen den total emittierten Treibhausgasen und der globalen Erwärmung gibt.21 (Ch. D.1.1) Gleichzeitig ist der Anstieg der globalen Mitteltemperatur die wichtigste Steuergrösse für regionale Veränderungen in weiteren Klimavariablen wie z. B. dem Niederschlag. Aufgrund dieser Zusammenhänge kann der zukünftige regionale Klimawandel statt für feste zukünftige Zeitperioden auch für bestimmte globale Erwärmungsniveaus (engl. «global warming levels», GWL) beschrieben werden, unabhängig vom Emissionsszenario (d. h. wie sich bspw. das Klima in der Schweiz bei einer globalen Erwärmung von 2 °C verändert, unabhängig davon, ob dieses Erwärmungsniveau 2050 oder 2100 erreicht wird).

Für alle Regionen der Welt wird ein weiterer Anstieg der Klimarisiken erwartet.1 (Ch. B.2.3) Bei einer Erwärmung um mehr als 1,5 °C werden die Risiken immer stärker ansteigen und sich vervielfachen. Klimarisiken werden immer komplexer und vernetzter und damit schwieriger zu bewältigen. Schon ab einer globalen Erwärmung von 1,5 °C steigt das Risiko deutlich, dass sogenannte Kipppunkte im Klimasystem erreicht werden.134 (Ch. 3.5.5)

In Zukunft wird der allmähliche Anstieg des Meeresspiegels die notwendigen Umsiedlungen aufgrund der Unbewohnbarkeit der betroffenen Gebiete erheblich verstärken.135 Der Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und Konflikten, die zu Flüchtlingsmigrationen nach Europa führen könnten, bleibt allerdings schwach.136

Klimarückkopplungen werden im Laufe dieses Jahrhunderts zunehmend an Bedeutung gewinnen, selbst wenn der direkte Einfluss des Menschen auf die Klimaerwärmung abnimmt. So hat sich beispielsweise gezeigt, dass tiefliegende Wolken, die mit der Erwärmung zunehmen, den Klimawandel letztlich weiter verstärken.137 Die Erwärmung führt auch zu höheren Methanemissionen (z. B. aus Sumpfgebieten) sowie zusätzlichen CO2-Emissionen (z. B. durch Waldbrände). Diese steigern wiederum die Treibhauskonzentrationen und somit die Erwärmung.3

Infobox 5: Das IPCC-Risikokonzept

Im IPCC-Bericht bezeichnet der Begriff «Risiko» das Potenzial für das Eintreten von nachteiligen Folgen des Klimawandels. Damit sind sowohl Auswirkungen auf Menschen (z. B. bezüglich Gesundheit, Sicherheit oder Lebensgrundlagen) als auch auf ökologische Systeme (z. B. Tiere, Pflanzen oder Ökosysteme) gemeint. Der Bericht berücksichtigt ausserdem, dass Risiken nicht nur durch den Klimawandel selbst, sondern auch durch Massnahmen zu seiner Bekämpfung entstehen können – etwa, wenn Anpassungen unbeabsichtigte Folgen haben. Zudem wird anerkannt, dass Menschen Risiken unterschiedlich wahrnehmen und bewerten, je nach ihren Erfahrungen, Werten und Lebensumständen.

Minderung

Schneller und umfassender Wandel in allen Sektoren und Systemen ist notwendig, um tiefgreifende und anhaltende Emissionsreduktionen zu erreichen. Dies erfordert den erheblichen Ausbau eines breiten Spektrums an Minderungsoptionen. Machbare, wirksame und kostengünstige Optionen zur Minderung des Klimawandels sind bereits verfügbar, mit regionalen und sektoralen Unterschieden. Beispiele sind die Elektrifizierung von Heizung und Verkehr sowie der Einsatz von Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Wind und Sonne.1 Diese Optionen werden teilweise umgesetzt, wobei vor allem sozio-kulturelle Hürden und wirtschaftlicher Widerstand bestehen.1, 253

Es besteht eine substanzielle Lücke zwischen den Emissionsreduktionen, die sich aus der Umsetzung der von den einzelnen Staaten angekündigten NDCs bis 2035 ergeben und den Emissionsreduktionen, die gemäss Modellrechnungen notwendig wären, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur unterhalb von +1,5 °C zu halten.133 Bei einer gleichmässigen Reduktion der globalen CO2-Emissionen ab 2020 müssten Netto-Null-CO2-Emissionen dazu im Jahr 2041 bzw. 2036 (je nach betrachteter Wahrscheinlichkeit) erreicht werden. Davon sind die der-zeitigen Reduktionspfade weit entfernt.1 (Tab. SPM.2)

Dazu kommt die Lücke zwischen den NDCs und den tatsächlichen Massnahmen. Das bedeutet, dass die aktuellen politischen Beschlüsse der Staaten zu höheren Emissionen führen, als von den Staaten auf dem Papier angestrebt und versprochen sind.83

Die Kombination von effizienz- und suffizienzbasierten Massnahmen stellt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele dar.254, 255 Ohne ausreichende Massnahmen zur Förderung von Verhaltensänderungen und zur Anpassung der Nachfrage (suffizienzbasierte Ansätze) erhöht sich der Druck auf technologische Veränderungen auf der Angebotsseite, etwa durch Effizienzsteigerungen (effizienzbasierte Ansätze) oder den Einsatz von Ersatztechnologien. Dies ist mit Risiken verbunden, insbesondere wenn technologieorientierte Ansätze auf neue Technologien setzen, deren tatsächliches Minderungspotenzial noch unsicher ist.

Anpassung

Es gibt bereits machbare, effektive und kostengünstige Anpassungsoptionen, die jedoch je nach System und Region unterschiedlich sind. Zu den dazugehörigen Strategien zählen beispielsweise die Änderung der Infrastrukturplanung, die Ermöglichung des Zugangs zu Innovationen für ärmere Länder (Technologietransfer), die Förderung soziokultureller und verhaltensbezogener Veränderungen, die Umsetzung des Sozialschutzes, die Verbesserung von Klimadiensten sowie der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen.4 (Ch. 4) Darüber hinaus sind Strategien zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Infrastruktur und zur Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Stromversorgung und zur Sicherstellung einer effizienten Wassernutzung von entscheidender Bedeutung.

Infobox 6: Kooperationsmechanismen und Emissionshandelssysteme

Mit Artikel 6 des Übereinkommens von Paris wurde ein Mechanismus eingeführt, der es den Unterzeichnerstaaten erlaubt, freiwillig miteinander zu kooperieren, um ihre national festgelegten Emissionsreduktionsziele (NDCs) zu erreichen (Art. 6.2). Dies kann teilweise durch Projekte zur Emissionsminderung im Ausland erfolgen (siehe Infobox 2). Der Mechanismus wird von einem UN-Gremium überwacht, um potenzielle Missbräuche wie «Doppelzählung» (Emissionsminderung wird in beiden Staaten angerechnet) zu vermeiden. Durch erhöhte Transparenz, regelmässige Berichterstattung und strenge Qualitätsanforderungen muss bei Projekten zudem «Zusätzlichkeit» (Emissionsminderung hätte ohne Erlöse aus dem Verkauf von Klimagutschriften nicht stattgefunden) nachgewiesen werden können. Die Schweiz plant für die Erreichung ihrer NDCs von diesem Mechanismus Gebrauch zu machen (siehe auch Kapitel 3.2.2 A).

Nebst dem internationalen Mechanismus gibt es regionale oder nationale Emissionshandelssysteme. In der EU heisst dieses System «EU-ETS». Es soll dazu beitragen, dass die Emissionsreduktionsziele der EU erreicht werden können. Das EU-ETS funktioniert nach dem «Cap-and-Trade»-Prinzip, bei welchem die EU jeweils die Obergrenze der Gesamtemissionen festlegt und diese in handelbare Zertifikate aufteilt. Diese Obergrenze wird kontinuierlich gesenkt. Unternehmen erhalten oder kaufen Zertifikate (EU Allowances, EUAs), die zum Ausstoss einer bestimmten Menge an Emissionen berechtigen. Nicht benötigte Zertifikate können gehandelt werden. Ab 2026 führt die EU zusätzlich einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (engl. «Carbon Border Adjustment Mechanism», CBAM) ein. Drittstaaten, welche emissionsintensive WarenP in die EU importieren, müssen künftig CBAM-Zertifikate erwerben, um die Differenz zwischen den im Produktionsland herrschenden Kosten für Emissionen und dem Preis der Zertifikate in der EU auszugleichen. Dieser Mechanismus wird schrittweise in das EU-ETS integriert.

Die Schweiz hatte bis 2020 ein eigenes Emissionshandelssystem, das CH-EHS, welches nun mit dem EU-ETS verknüpft ist. Waren mit Schweizer Ursprung sind aufgrund der verknüpften ETS-Systeme von der CBAM-Regulierung ausgenommen. Die Schweiz will ihr im Gleichschritt mit der EU anpassen, damit die Systeme weiterhin verknüpft bleiben können. Die Gesetzesvorlage eines CO2-Grenzausgleichs auf Importe von Zementwaren (CO2-GAZG) befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Das CO2-Gesetz ab 2030 soll ausserdem ein zusätzliches EHS in der Schweiz für den Gebäude- und Verkehrssektor vorsehen (siehe Infobox 2). Auch das Vereinigte Königreich, Kalifornien und Québec (Western Climate Initiative, WCI), einige nordöstliche Bundesstaaten der USA, Kanada, Neuseeland, China, Japan und Südkorea haben regionale oder lokale Emissionshandelssysteme aufgebaut oder sind daran, diese zu entwickeln.

Zuletzt gibt es auch noch freiwillige Kohlenstoffmärkte wie beispielsweise Verra (Verified Carbon Standard, VCS), Gold Standard, American Carbon Registry (ACR), Climate Action Reserve (CAR) oder Plan Vivo. Diese können von Privatunternehmen freiwillig genutzt werden, um ihre Emissionen zu kompensieren oder Klimaziele zu erreichen. Sektorspezifisch gibt es für die Luftfahrt einen Branchenmechanismus, CORSIA. Ein ähnlicher Mechanismus für die Schifffahrt (IMO) befindet sich aktuell im Aufbau.

Die Wirksamkeit von Anpassungsoptionen, insbesondere von ökosystem- und wasserbezogenen Optionen, wird mit zunehmender globaler Erwärmung abnehmen.4 (Ch. B.4.1) Mit fortschreitender globaler Erwärmung wird es immer schwieriger und teurer, Verluste und Schäden zu vermeiden, insbesondere für besonders gefährdete Ökosysteme und Bevölkerungsgruppen. Bei einer globalen Erwärmung von mehr als 1,5 °C wird die Anpassung schwieriger und zum Teil nicht mehr bewältigbar, insbesondere für Regionen, die von Gletschern und Schneeschmelze abhängig sind, und für kleine Inseln mit begrenzten Süsswasserressourcen. Bei einer Erwärmung von mehr als 2 °C werden viele Anpassungsoptionen nicht mehr wirksam oder schlicht nicht mehr möglich sein.4 (Ch. B.4.2)

Die Umsetzung integrierter, sektorübergreifender Massnahmen zur Anpassung, die nicht nur Klimarisiken, sondern auch soziale Ungleichheiten berücksichtigen, erhöht die Durchführbarkeit und Wirksamkeit der Anpassung. Eine langfristige Planung ist entscheidend für die Verbesserung der Anpassungseffektivität.1 (Ch. B.4.1)

Brennpunkt Klima Schweiz

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