Minderung
Schneller und umfassender Wandel in allen Sektoren und Systemen ist notwendig, um tiefgreifende und anhaltende Emissionsreduktionen zu erreichen. Dies erfordert den erheblichen Ausbau eines breiten Spektrums an Minderungsoptionen. Machbare, wirksame und kostengünstige Optionen zur Minderung des Klimawandels sind bereits verfügbar, mit regionalen und sektoralen Unterschieden. Beispiele sind die Elektrifizierung von Heizung und Verkehr sowie der Einsatz von Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Wind und Sonne.1 Diese Optionen werden teilweise umgesetzt, wobei vor allem sozio-kulturelle Hürden und wirtschaftlicher Widerstand bestehen.1, 253
Es besteht eine substanzielle Lücke zwischen den Emissionsreduktionen, die sich aus der Umsetzung der von den einzelnen Staaten angekündigten NDCs bis 2035 ergeben und den Emissionsreduktionen, die gemäss Modellrechnungen notwendig wären, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur unterhalb von +1,5 °C zu halten.133 Bei einer gleichmässigen Reduktion der globalen CO2-Emissionen ab 2020 müssten Netto-Null-CO2-Emissionen dazu im Jahr 2041 bzw. 2036 (je nach betrachteter Wahrscheinlichkeit) erreicht werden. Davon sind die der-zeitigen Reduktionspfade weit entfernt.1 (Tab. SPM.2)
Dazu kommt die Lücke zwischen den NDCs und den tatsächlichen Massnahmen. Das bedeutet, dass die aktuellen politischen Beschlüsse der Staaten zu höheren Emissionen führen, als von den Staaten auf dem Papier angestrebt und versprochen sind.83
Die Kombination von effizienz- und suffizienzbasierten Massnahmen stellt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele dar.254, 255 Ohne ausreichende Massnahmen zur Förderung von Verhaltensänderungen und zur Anpassung der Nachfrage (suffizienzbasierte Ansätze) erhöht sich der Druck auf technologische Veränderungen auf der Angebotsseite, etwa durch Effizienzsteigerungen (effizienzbasierte Ansätze) oder den Einsatz von Ersatztechnologien. Dies ist mit Risiken verbunden, insbesondere wenn technologieorientierte Ansätze auf neue Technologien setzen, deren tatsächliches Minderungspotenzial noch unsicher ist.
Anpassung
Es gibt bereits machbare, effektive und kostengünstige Anpassungsoptionen, die jedoch je nach System und Region unterschiedlich sind. Zu den dazugehörigen Strategien zählen beispielsweise die Änderung der Infrastrukturplanung, die Ermöglichung des Zugangs zu Innovationen für ärmere Länder (Technologietransfer), die Förderung soziokultureller und verhaltensbezogener Veränderungen, die Umsetzung des Sozialschutzes, die Verbesserung von Klimadiensten sowie der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen.4 (Ch. 4) Darüber hinaus sind Strategien zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Infrastruktur und zur Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Stromversorgung und zur Sicherstellung einer effizienten Wassernutzung von entscheidender Bedeutung.
Infobox 6: Kooperationsmechanismen und Emissionshandelssysteme
Mit Artikel 6 des Übereinkommens von Paris wurde ein Mechanismus eingeführt, der es den Unterzeichnerstaaten erlaubt, freiwillig miteinander zu kooperieren, um ihre national festgelegten Emissionsreduktionsziele (NDCs) zu erreichen (Art. 6.2). Dies kann teilweise durch Projekte zur Emissionsminderung im Ausland erfolgen (siehe Infobox 2). Der Mechanismus wird von einem UN-Gremium überwacht, um potenzielle Missbräuche wie «Doppelzählung» (Emissionsminderung wird in beiden Staaten angerechnet) zu vermeiden. Durch erhöhte Transparenz, regelmässige Berichterstattung und strenge Qualitätsanforderungen muss bei Projekten zudem «Zusätzlichkeit» (Emissionsminderung hätte ohne Erlöse aus dem Verkauf von Klimagutschriften nicht stattgefunden) nachgewiesen werden können. Die Schweiz plant für die Erreichung ihrer NDCs von diesem Mechanismus Gebrauch zu machen (siehe auch Kapitel 3.2.2 A).
Nebst dem internationalen Mechanismus gibt es regionale oder nationale Emissionshandelssysteme. In der EU heisst dieses System «EU-ETS». Es soll dazu beitragen, dass die Emissionsreduktionsziele der EU erreicht werden können. Das EU-ETS funktioniert nach dem «Cap-and-Trade»-Prinzip, bei welchem die EU jeweils die Obergrenze der Gesamtemissionen festlegt und diese in handelbare Zertifikate aufteilt. Diese Obergrenze wird kontinuierlich gesenkt. Unternehmen erhalten oder kaufen Zertifikate (EU Allowances, EUAs), die zum Ausstoss einer bestimmten Menge an Emissionen berechtigen. Nicht benötigte Zertifikate können gehandelt werden. Ab 2026 führt die EU zusätzlich einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (engl. «Carbon Border Adjustment Mechanism», CBAM) ein. Drittstaaten, welche emissionsintensive WarenP in die EU importieren, müssen künftig CBAM-Zertifikate erwerben, um die Differenz zwischen den im Produktionsland herrschenden Kosten für Emissionen und dem Preis der Zertifikate in der EU auszugleichen. Dieser Mechanismus wird schrittweise in das EU-ETS integriert.
Die Schweiz hatte bis 2020 ein eigenes Emissionshandelssystem, das CH-EHS, welches nun mit dem EU-ETS verknüpft ist. Waren mit Schweizer Ursprung sind aufgrund der verknüpften ETS-Systeme von der CBAM-Regulierung ausgenommen. Die Schweiz will ihr im Gleichschritt mit der EU anpassen, damit die Systeme weiterhin verknüpft bleiben können. Die Gesetzesvorlage eines CO2-Grenzausgleichs auf Importe von Zementwaren (CO2-GAZG) befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Das CO2-Gesetz ab 2030 soll ausserdem ein zusätzliches EHS in der Schweiz für den Gebäude- und Verkehrssektor vorsehen (siehe Infobox 2). Auch das Vereinigte Königreich, Kalifornien und Québec (Western Climate Initiative, WCI), einige nordöstliche Bundesstaaten der USA, Kanada, Neuseeland, China, Japan und Südkorea haben regionale oder lokale Emissionshandelssysteme aufgebaut oder sind daran, diese zu entwickeln.
Zuletzt gibt es auch noch freiwillige Kohlenstoffmärkte wie beispielsweise Verra (Verified Carbon Standard, VCS), Gold Standard, American Carbon Registry (ACR), Climate Action Reserve (CAR) oder Plan Vivo. Diese können von Privatunternehmen freiwillig genutzt werden, um ihre Emissionen zu kompensieren oder Klimaziele zu erreichen. Sektorspezifisch gibt es für die Luftfahrt einen Branchenmechanismus, CORSIA. Ein ähnlicher Mechanismus für die Schifffahrt (IMO) befindet sich aktuell im Aufbau.
Die Wirksamkeit von Anpassungsoptionen, insbesondere von ökosystem- und wasserbezogenen Optionen, wird mit zunehmender globaler Erwärmung abnehmen.4 (Ch. B.4.1) Mit fortschreitender globaler Erwärmung wird es immer schwieriger und teurer, Verluste und Schäden zu vermeiden, insbesondere für besonders gefährdete Ökosysteme und Bevölkerungsgruppen. Bei einer globalen Erwärmung von mehr als 1,5 °C wird die Anpassung schwieriger und zum Teil nicht mehr bewältigbar, insbesondere für Regionen, die von Gletschern und Schneeschmelze abhängig sind, und für kleine Inseln mit begrenzten Süsswasserressourcen. Bei einer Erwärmung von mehr als 2 °C werden viele Anpassungsoptionen nicht mehr wirksam oder schlicht nicht mehr möglich sein.4 (Ch. B.4.2)
Die Umsetzung integrierter, sektorübergreifender Massnahmen zur Anpassung, die nicht nur Klimarisiken, sondern auch soziale Ungleichheiten berücksichtigen, erhöht die Durchführbarkeit und Wirksamkeit der Anpassung. Eine langfristige Planung ist entscheidend für die Verbesserung der Anpassungseffektivität.1 (Ch. B.4.1)